Unter Erbrecht wird allgemein verstanden, was im Falle des Todes mit dem
Vermögen passiert. Inzwischen sind die Fragestellungen aber bedeutend
vielschichtiger. Viele Dinge können zu Lebzeiten über Verträge und Schenkungen
schon erledigt werden. In vielen Fällen ist es vorteilhaft, mit dem Ehepartner und
den Kindern bereits rechtzeitig die Erbangelegenheiten zu regeln.
Viele Fragen gehen mit dem Alter einher, die nicht nur mit dem Vermögen zu tun
haben. Was soll passieren, wenn eine Betreuung erforderlich wird? Sollen
Gerichte entscheiden, oder sollte nicht besser Vorsorge durch entsprechende
Vollmachten getroffen werden?
Soll eine Patientenverfügung erstellt werden, um bestimmte lebensverlängernde
Maßnahmen auszuschließen?