




Der Gewerbliche Rechtsschutz hat den Schutz geistiger Leistungen auf dem
gewerblichen Gebiet zum Gegenstand. Dies erfolgt insbesondere durch das
Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmuster- sowie das
Urheberrechtsgesetz.
Sowohl bei der Erlangung und Durchsetzung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum
als auch bei der Abwehr von Angriffen Dritter ist anwaltliche Unterstützung
dringend geboten. Die Kompliziertheit der Rechtsmaterie sowie die erheblichen
Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen führen dazu, dass spezialisierter Rechtsrat
erforderlich ist.
Wir beraten Sie gern in Rechtsfragen, die den o.g. Kernbereich des gewerblichen
Rechtsschutzes beinhalten. Darüber hinaus gehört zu unserem Leistungsspektrum
auch das Lizenzvertragsrecht, das Arbeitnehmererfinderrecht und der
wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz (Recht des unlauteren Wettbewerbs).