




Im Familienrecht ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt
und Mandant erforderlich – schließlich geht es regelmäßig um Ehe- und
Kindesangelegenheiten, also den engsten Bereich überhaupt.
Ohne Anwalt kann eine Scheidung gar nicht durchgeführt werden. Deshalb
empfiehlt sich ein möglichst frühzeitiger Gang zum Rechtsanwalt. So können von
Anfang an alle Fragen betreffend den Unterhalt, die Vermögens- und
Hausratauseinandersetzung oder das Sorge- und Umgangsrecht geklärt werden.